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Wegen der Geldgier einiger Rechtsanwälte darf man
keine
eingescannte Kartenausschnitte mehr auf Websites veröffentlichen.
Dies ist unglaublich, aber wohl wahr:
Anfahrtsskizzen auf der Homepage, die nicht wirklich selbst gezeichnet
wurden, sind ein gutes Geschäft - für Rechtsanwälte
Dass man nicht einfach die neueste Lieblingsplatte auf seine Website
zum Download stellen kann, ist wohl fast jedem klar. Doch auch Stadtpläne
fallen unter das Urheberrecht - und wer auch nur mit einem daumengroßen
Scan oder Foto erwischt wird, ist sofort über 800 Euro los: Einige
Rechtsanwaltskanzleien mahnen am laufenden Band ab.
Siehe: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/16851/1.html
Aus diesem Grund habe ich die schöne Karte aus dieser Webseite
herausgenommen (29. Februar 2004).
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