Wegen der Geldgier einiger Rechtsanwälte darf man keine
eingescannte Kartenausschnitte mehr auf Websites veröffentlichen.
Dies ist unglaublich, aber wohl wahr:

Anfahrtsskizzen auf der Homepage, die nicht wirklich selbst gezeichnet wurden, sind ein gutes Geschäft - für Rechtsanwälte
Dass man nicht einfach die neueste Lieblingsplatte auf seine Website zum Download stellen kann, ist wohl fast jedem klar. Doch auch Stadtpläne fallen unter das Urheberrecht - und wer auch nur mit einem daumengroßen Scan oder Foto erwischt wird, ist sofort über 800 Euro los: Einige Rechtsanwaltskanzleien mahnen am laufenden Band ab.
Siehe: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/16851/1.html

Aus diesem Grund habe ich die schöne Karte aus dieser Webseite
herausgenommen (29. Februar 2004).